Bei einer Schadensumme bis ca. 750.- € (Bagatellschäden) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Bei der Taxierung der Schadensumme hilft Ihnen Ihr Sachverständiger. Ihr Sachverständiger entscheidet ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sobald größere Lackschäden vorliegen, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Räder) betroffen sind, liegt in der Regel kein Bagatellschaden mehr vor.
